Wer das Reisen liebt, der würde am liebsten schon kurz nach dem Auspacken des Koffers die nächste Tour planen. Viele begleitet dabei zurzeit allerdings ein eher mulmiges Gefühl: Was ist, wenn die Reise nicht stattfinden kann oder ich mich doch zu unsicher fühle? Kann ich meine Reise aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei stornieren? Und wenn ja: Wie sind die Bedingungen?
Für Pauschalreisende war die Lage vor Ausbruch der Pandemie einigermaßen eindeutig: Es reichte meist eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, um eine geplante Reise kostenfrei stornieren zu können. Außerdem konnten Pauschalurlauber:innen kostenlos stornieren, wenn außergewöhnliche, beziehungsweise unvermeidbare Umstände die Durchführung der Reise beeinträchtigen (z.B. ein Einreiseverbot oder das Ausfallen von Zügen).
Ob allerdings nach gut anderthalb Jahren Pandemie immer noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land oder ein Gebiet nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erklärt werden, ist bisher nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Aufgrund der uneindeutigen Rechtslage empfehlen Experten und Expertinnen daher, sich im Vorfeld direkt an die Reiseveranstalter:innen zu wenden. Teilweise bieten diese schon bei der Buchung an, die geplante Reise gegebenenfalls zu stornieren oder zu verschieben. Aber Achtung: Es können auch da Stornogebühren anfallen, die im Einzelfall nicht unerheblich sind.
Für Individualreisende gilt diese Empfehlung in ganz besonderer Weise, denn hier kommt es nur darauf an, ob der oder die Anbieter:in die gebuchte Leistung (beispielsweise die Übernachtung oder den Flug) tatsächlich erbringen kann. Ist dies der Fall und wirkt sich die Einstufung des Gebiets nicht unmittelbar auf die vertraglich geschuldete Leistung aus, so kann man die Reise zwar absagen, muss jedoch in den allermeisten Fällen Stornokosten bezahlen. Ein kostenfreier Rücktritt käme nur dann in Betracht, wenn dies im Vorfeld vertraglich mit dem oder der Anbieter:in vereinbart wurde.
Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist die Lage insofern entspannter, weil man das Infektionsgeschehen meist ganz gut im Blick behalten kann und der Inzidenzwert mittlerweile ja auch nicht mehr das alleinige Kriterium ist. Allerdings können touristische Übernachtungen in Deutschland verboten werden – und zwar abhängig von den jeweiligen Corona-Verordnungen der Bundesländer. Wenn das passiert, ist man zumindest in Sachen Kostenerstattung fein raus, denn dann storniert die vermietende Person beziehungsweise das Hotel, weil die Leistung wegen der Corona-Pandemie dann nicht weiter angeboten werden darf.
Generell gilt: Reisende sollten sich unbedingt über die genauen Regelungen vor Ort erkundigen, sich vorab über Stornierungsbedingungen informieren und berücksichtigen, dass sich die Infektionslage auch schnell wieder ändern kann.